Die Schritte zum eigenen Bootsausweis
Werde dein eigener Skipper auf Binnengewässern – und erwerbe den Bootsführerschein der Klasse A für Motorboote. Unsere modernes Schulboote vom Typ Balt-Yacht Arvor 215 lässt sich leicht manövrieren und ist dank einem beheizten Führerstand auch für kalte Tage geeignet.
Um als Schiffsführer ein Motorboot mit mehr als 6kW Antriebsleistung oder ein Segelboot mit mehr als 15m2 Segelfläche auf schweizerischen Seen und Flüssen führen zu dürfen, müssen Sie die Schweizer Bootsprüfung absolvieren (Ausname Bodensee: 4.4kW Antriebsleistung und 12m2 Segelfläche).
Die Theorieprüfung ist für den Motorbootschein und den Segelschein die gleiche.
Ja, Das Mindestalter für den Motorbootsschein (Kat. A) beträgt 18 Jahre. Für den Segelschein (Kat. D) müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
Falls Sie über 65 Jahre alt sind, ist ein ärztliches Zeugniss obligatorisch.
Die theoretische und die praktische Bootsprüfung
Es müssen zwei Prüfungen abgelegt werden; eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung.
Wenn Sie sowohl den Motorbootschein als auch den Segelschein erlangen möchten, müssen Sie die Theorieprüfung nur einmal absolvieren. Sobald Sie die Theorieprüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie die praktische Motorboot- oder Segelprüfung absolvieren.
Die theoretische Bootsprüfung
- Der gesamte Pool von Prüfungsfragen umfasst rund 510 Fragen.
- An der theoretischen Bootsprüfung müssen Sie 60 Fragen daraus beantworten.
- Pro Frage gibt es 3 Antwortmöglichkeiten.
- Pro Frage sind eine oder zwei Antworten korrekt. (Tipp für die Prüfung: Es kommt deutlich häufiger vor, dass nur eine Antwort richtig ist als dass zwei richtig sind.)
- Pro falscher Antwort gibt es einen Fehlerpunkt. Sie dürfen maximal 15 Fehlerpunkte haben.
Die theoretische Bootsprüfung wird an einem Computer absolviert. Ihnen werden darauf die 60 Fragen angezeigt, und Sie wählen mit der Maus die Antworten aus. Am Schluss erhalten Sie eine Auswertung darüber, wie viele Fehlerpunkte Sie haben, und ob Sie die Prüfung bestanden haben.
Um sich optimal auf die Theorieprüfung vorzubereiten haben wir, zusammen mit dem Online-Tool Bootdriver, zwei passende Theoriepakete zusammengestellt die Sie hier erwerben können. Sie finden darin alle benötigten Unterlagen für die optimale Vorbereitung zur Prüfung.
Die praktische Prüfung
Die praktische Bootsprüfung kann erst nach bestandener theoretischer Bootsprüfung absolviert werden. Sie muss innerhalb von 24 Monaten nach Ablegen der theoretischen Bootsprüfung absolviert werden.
Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach Ablegen der theoretischen Bootsprüfung Ihren Motorbootschein machen, können Sie danach irgendwann im Leben noch Ihren Segelschein machen - das Gleiche gilt, wenn Sie zuerst den Segelschein machen, und später im Leben den Motorbootschein. Die 24-Monate-Grenze gilt nur für den ersten Bootsschein; die Theorieprüfung kann danach nicht mehr verfallen und muss nicht erneut abgelegt werden.
Für Motorboote (Kat. A) gilt folgendes Prüfungsprogramm bzw. Folgende Kenntnisse und Manöver können an der praktischen Bootsprüfung für Motorboote abgefragt werden:
- Seemannschaft: Knoten (Achterknoten, Kreuzknoten, Zwei halbe Schläge, Schotstek, Doppelter Schotstek, Mastwurf, Palstek, Roringstek, Kopfschlag)
- Seemannschaft: Bootsbauteile und Boots-Fachausdrücke, etc.
- Verhalten im Notfall
- Klarmachen des Bootes, Ablegen zur Prüfungsfahrt
- Manöver: Mann-über-Bord-Manöver
- Manöver: Manövrieren auf engem Raum
- Aufstoppen (z.B. an Pfahl)
- Manöver: Anlegen vorwärts und rückwärts
- Anlegen nach der Prüfungsfahrt
Prüfungsanmeldung
Für die praktische Prüfung werden wir für Sie die Prüfungsanmeldung übernehmen. Für die theoretische Prüfung müssen Sie selbständig beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Ihres Wohnsitzkantons einen Prüfungstermin vereinbaren.
Unserer Preise
Fahrstunde 60 Min Fr. 115.–
Versicherung einmalig Fr. 60.–
Terminverschiebung
Fahrstunden min. 24 Std. im Voraus
Praktische Prüfung 1 Woche im Voraus
Prüfung ausserhalb des Wohnsitzkantons
Falls Sie die praktische Prüfung ausserhalb Ihres Wohnsitzkantons ablegen möchten, müssen Sie beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Ihres Wohnsitzkantons ein Gesuch stellen. Kümmern Sie sich unbedingt rechtzeitig um diesen Punkt, weil die bürokratischen Mühlen oft langsam mahlen und es besonders ärgerlich ist, wegen einer fehlenden Bewilligung die Prüfung nicht ablegen zu können.
Weitere Informationen und Links
Steuerbord oder Backboard?
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